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   BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63   

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https://dejure.org/1965,5511
BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63 (https://dejure.org/1965,5511)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1965 - 3 RK 91/63 (https://dejure.org/1965,5511)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 91/63 (https://dejure.org/1965,5511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Berücksichtigung von Arbeitgeberanteilen zur Zusatzversicherung bei der Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - Pauschalbesteuerung des den Betrag von 26 DM übersteigenden Anteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 71
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63
    geltendes Recht (BSG 6, 47 ff; 15, 69; 16, 94, 103; 21, 50; 22, 106; BSG in SozR § 160 RVO Nr. 13, 14 und 15).

    nach seinem Wortlaut und Zweck auch spätere Änderungen des Lohnsteuerrechts in sich aufnehmen und auf die Beitragsberechnung in der SozVers übertragen wollte (BSG 6, 47, 55 f).

    Wenn nun aber, wie bereits unter Hinweis auf BSG 6, 47, 55 f dargelegt ist, der Gem.Erl.

  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik -

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63
    Solche gesetzesvertretenden Rechtsetzungsakte konnten im "Dritten Reich" auch die zuständigen Reichsminister erlassen (vgl. dazu BSG 3, 161, 164; 4, 200, 204; 9, 112, 117).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63
    Hiernach liegt Pauschalbesteuerung vor, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Bezüge einer Gruppe von Arbeitnehmern in Gestalt eines Pauschbetrages übernimmt, der ohne Berücksichtigung der sonst steuerrechtlich erheblichen Verhältnisse der einzelnen Arbeitnehmer (Steuergruppe, Familienstand, Einkommen) auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Zuwendungen, meist in Vomhundertsätzen dieses Betrages, berechnet wird (vgl. BSG 16, 91, 94 und Entsch. vom 29. November 1964 in SozR RVO § 160 Nr. 14).
  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 30/61
    Auszug aus BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63
    Das gilt insbesondere von der Zulassung von Pauschalbesteuerungen (vgl. außer dem schon genannten Erlaß vom 22. Dezember 1941 über Aufwendungen für die Zukunftsicherung von Arbeitnehmern den Erlaß vom 2. Juni 1943 über die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft - RStBl 1943, 457; s. dazu die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. November 1964 - 3 RK 30/61 - in SozR RVO § 160 Nr. 14).
  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 85/66

    Beitragspflicht für Vergünstigungen (z.B. verbilligter Flüge) - Verbilligte

    § 35 b LStDV sei daher entgegen BSG 24, 71 keine Zulassungsregelung im Sinne des Gemeinsamen Erlasses von 1944.

    Schließlich seien Flugpreisermäßigungen - anders als die in BSG 24, 71 behandelten Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer - auch früher niemals beitragsfrei gewesen (Urteil vom 22. September 1966).

    Als solche normativen Regelungen mit bundeseinheitlicher Geltung hat der Senat die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen nach § 35 a Abs. 1 Nr. 1 LStDV 1959 und von Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nach § 35 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LStDV 1957 angesehen (BSG 24, 71; BBG 24, 281 und SozR Nr. 19 zu § 160 RVO).

    Trotz dieser Unterschiede hat der Senat auch eine Pauschalbesteuerung nach § 35 b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LStDV als Pauschalbesteuerung im Sinne des Gemeinsamen Erlasses angesehen, sofern der Arbeitgeber sich zur Übernahme der Lohnsteuer verpflichtet (BSG 24, 71).

  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 2/67
    Pauschsteuersatz erhoben werde° Diese Voraussetzungen lägen bei einer Pauschalbesteuerung nach 5 55 b LStDV nicht vor, diese werde nämlich von den einzelnen Finanzämtern für typenmäßig nicht näher abgegrenzte Bezüge nach jeweils besonders zu ermittelnden Steuersätzen zugelassen° @ 55 b LStDV sei daher entgegen BSG 24, 71 keine Zulassungsregelung im Sinne des Gemeinsa amen Erlasses von 1944 Andernfalls müßten sämtliche nach der genannten Vorschrift pauschalbesteuerte Bezüge Bezüge - einschließlich der kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer und nachzuversteuernder Einkünfte.

    des Grundgesetzes sind Länderregelungen über eine Pauschalbesteumung hingenommen werden (vgl° SozR Nr, 14 zu 5 160 RVG betr° Bezüge land- und fortwirtschaftlicher Aushilfskräfte; vglo ferner BSG 6, 48 Leitsatz 4, 56, wonach Ausnahmen, die für steuerpflichtige Bezüge Pauschalbesteuerung und damit Beitragsfreiheit vorsehen, "rechtsatzmäßig" vorgeschrieben sein müssen)° Als solche normativen Regelungen mit bundeseinheitlicher Geltung hat der Senat die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen nach 5 35 a Abs° 1 Nr° 1 LStDV 1959 (BSG 24, 281 und SozR Nr° 19 zu @ 160 RVG) und von Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nach 5 55 @Abs° 1 Nr, 1 Buchst" % LStDV 1957 angesehen (BSG 24, 71)° Nach der zuletzt genannten Bestimkonnte wie nach ihrer heutigen Fassung mung - ebenso -.

    LStDV)° Trotz dieser Unterschiede hat der Senat auch eine Pauschalbesteuerung nach 5 55 b Abs° 1 Nr" 1 Buchsto 3 LStDV als Pauschalbesteuerung im Sinne des Gemeinsamen Erlasses angesehen, sofern der Arbeitgeber sich zur Übernahme der Lohnsteuer verpflichtet (BSG 24, 71)° Daran ist entgegen den Bedenken des LSG festzuhalten° ' Die nach dem Gemeinsamen Erlaß erforderliche und auch vom Senat wiederholt geforderte bundeseinheitlich, rechtsatzmäßige Zulassung der Pauschalbesteuerung ist für sonstige 2 Bezüge damit für Vergünstigungen der streitigen und auch.

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Er wird vielmehr als laufender Arbeitslohn behandelt, der nach der Lohnsteuertabelle zu versteuern ist und nicht nach festen, für Jeden Arbeitnehmer für seine Steuergruppe verschiedenen Vomhundertsätzen, wie es dem Wesen der Pauschalbesteuerung entspricht (vgl. § 35 b LStDV 1959 und 1965; BSGE 24, 71, 73 [BSG 28.10.1965 - 3 RK 91/63]; Erl. des BMF vom 22. September 1959, aaO; Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz 8. Aufl., 2. Band S. 1209 und S. 1800, 1802 ff; dieselben, 9. Aufl., 2. Band S. 1518 und S. 2174, 2177 ff; dieselben, 10. Aufl., 2. Band S. 2041 und S. 2758, 2760 ff; Brackmann aaO, Band II S. 310 y II).
  • BSG, 24.06.1987 - 12 RK 6/84

    Verordnungsermächtigung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz -

    Zu den Maßnahmen, die dazu ergriffen wurden, gehörte auch die Regelung in § 40 b EStG, nachdem eine ähnliche Steuervergünstigung schon seit langem durch allgemeine Verwaltungsanordnungen zugelassen gewesen war (vgl die Begründung zu § 42 b EStG des Entwurfs - § 40 b des Gesetzes - in BT-Drucks 7/1281, S 40/41; zum früheren Recht vgl schon BSGE 24, 71).
  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 11/76

    Berücksichtigung von Gewinnanteilen aus einem Partnerschaftsvertrag als einmalige

    Seitdem der Gemeinsame Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (AN 1944, 281) den sozialversicherungsrechtlichen Begriff des Entgelts an das Lohnsteuerrecht gebunden hat, ist der Berechnung des Beitrags zur Sozialversicherung nur das Entgelt zugrunde zu legen, das für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist (BSGE 6, 47, 53; 16, 91, 94; 21, 48, 50; 22, 106 f; 22, 157, 160; 22, 169, 170; 24, 71, 72; BSG SozR Nrn 23 und 25 zu § 160 RVO).
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 31/76

    Sozialversicherungsbeiträge - Pflicht zur Entrichtung - Lohnverschiebungen -

    legen, das für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist (BSGE 6, 47, 55; 16, 91, 94; 21, 48, 50; 22, 106f; 22, 157, 160; 22, 169, 170; 24, 71, 72; BSG SozR Nrn 25 und 25 zu 5 160 EVO; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1977 bestimmt).
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 85/63

    Zur Frage inwieweit Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung - KrV -,

    Wie der Senat schon mehrfach festgestellt hat (BSG 6, 47; 15, 65, 69; 16, 91, 94; 16, 98, 103; 21, 48, 50; 22, 106; zuletzt im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 3 RK 91/63 - in SozR RVO § 160 Nr. 17), ist der Erlaß im Kern - mit den notwendigen Anpassungen an die staatsrechtlichen Veränderungen - noch heute gültig.
  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 60/65

    Beitragspflichtigkeit von Erholungsbeihilfen zur Angestelltenversicherung -

    Dem ursprünglichen Erfordernis, daß die Zulassung der Pauschalbesteuerung für bestimmte Bezüge vom Reichsminister der Finanzen ausgesprochen sein mußte, entspricht heute, daß die Pauschalbesteuerung für bestimmte Bezüge rechtssatzmäßig - und damit "einheitlich und allgemein, nicht beschrankt auf konkrete Fälle der Lohnsteuerpflicht" (BSG 24, 71, 73) - zu gelassen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1966 - L 16 KR 27/65
    Diese Voraussetzungen erfüllt eine nach der LStDV § 35b Abs. 1 vom Finanzamt zugelassene Pauschalbesteuerung nicht (Abweichung von BSG 1965-10-28 3 RK 91/63 = SGb 1965, 363).
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